Unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet und insbesondere auf Haftungs- und Medizinrecht spezialisiert. In diesem Bereich sind wir seit 2009 tätig.
Aufgrund unserer großen Erfahrung können wir Ihnen eine optimale Vertretung bieten. Rechtsanwältin Wählke-Witt ist nicht nur seit langem auf dem Gebiet tätig, sie ist zudem Fachanwältin für Medizinrecht. Als Fachanwältin ist sie verpflichtet, umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts nachzuweisen und sich regelmäßig fortzubilden.
Sie können daher sicher sein, nicht nur engagiert sondern auch kompetent vertreten zu werden.
Wir legen Wert darauf, uns auch für den juristischen Laien verständlich auszudrücken. Es ist Ihr Verfahren, deshalb ist es uns wichtig, dass Sie unsere Schreiben verstehen. Für Fragen haben wir jederzeit ein offenes Ohr.
Rechtsanwälte sind verpflichtet, nach dem RVG abzurechnen. Wir informieren Sie vorher über die Höhe unserer Gebühren und berechnen ggf. das Prozesskostenrisiko, das heißt, welche Kosten anfallen, wenn man in einem Prozess unterliegt.
Die Gebühren für eine Erstberatung liegen zwischen 80€ und 190€ zzgl. Umsatzsteuer. Auch bei einer Beratung informieren wir Sie gern vorher über die genaue Gebührenhöhe.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Gebühren. Hierbei ist es egal, bei welcher Rechtsschutzversicherung Sie versichert sind, auch hierzu beraten wir Sie gern.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen. Eine Internetseite kann ein persönliches Gespräch nicht ersetzen. Gern beraten wir Sie, ob wir für Ihren Fall die richtige Kanzlei sind. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen einen spezialisierte Kanzlei, wenn wir der Meinung sind, Sie nicht optimal vertreten zu können. Wir arbeiten mit vielen spezialisierten Kollegen zusammen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Tanja Wählke-Witt
Rechtsanwältin